Motion vom 23. Juni 2020 betreffend Änderung der Schulgeldverordnung
23. Juni 2020 – Der Regierungsrat wird beauftragt, die Verordnung über das Schulgeld vom 16. Dezember 1985 zu überarbeiten. Insbesondere sind bei den Anlagekosten der Wert sowie die Anzahl der Kosteneinheiten gemäss den aktuellen Anforderungen an schulische Infrastrukturen anzupassen.
20 haben die Verantwortlichen der beiden Departemente Volkswirtschaft und Inneres (DVI) sowie Bildung, Kultur und Sport (BKS) den Gemeinden mitgeteilt, dass die Anlagekosten im Rahmen der Schulgeldberechnung bereits für das Budget 2021 ausgehend von einem Zinssatz von 1,0 Prozent berechnet werden sollen. Alle anderen Parameter gemäss der Verordnung über das Schulgeld würden hingegen unverändert bleiben.
Die Motionärinnen und Motionäre anerkennen den Bedarf für eine Anpassung des massgebenden Zinssatzes, entsprach dieser doch mit bisher 2,75 Prozent nicht mehr den aktuellen Marktverhältnissen. Allerdings müssten ihrer Ansicht nach auch die anderen Parameter für die Berechnung der Schulgelder einer gründlichen Überprüfung unterzogen werden.