24.219 Motion Baubewilligungspflicht von Grossveranstaltungen (Mitinitiantin)
2. Juli 2024 – Grossveranstaltungen mit erheblichen Auswirkungen auf Umwelt und Umgebung sollen amtlich publiziert werden.
Der Regierungsrat wird aufgefordert, die notwendigen Massnahmen oder Vorkehrungen zu treffen, damit Gesuche für Grossveranstaltungen (z. B. Argovia Fäscht) ausserhalb der Bauzone mit erheblichen Auswirkungen auf Umwelt und Umgebung amtlich publiziert werden. Wo es beispielsweise die Erhaltung der Fruchtbarkeit von Landwirtschaftsböden oder andere öffentliche Interessen, wie namentlich der Schutz von bedrohten Pflanzen und Tieren, erfordern, soll für Grossveranstaltungen ausserhalb der Bauzone mit solch erheblichen Auswirkungen auf Umwelt und Umgebung ein Baubewilligungsverfahren durchgeführt werden. Der Regierungsrat regelt die Grundsätze und Ausnahmen.
Begründung: Mit Interpellation 24.75 wurde auf die Gefährdung der Feldlerche durch das Argovia Beizlifäscht im Birrfeld aufmerksam gemacht. Von dieser Grossveranstaltung haben betroffene Anwohner und Verbände aus der Zeitung erfahren. Bei den Gemeinden eingereichte Gesuche für derartige Grossveranstaltungen werden vielfach nicht öffentlich publiziert, was dazu führen kann, dass von der Grossveranstaltung Betroffene erst im „Nachhinein“ aus der Zeitung – wenn überhaupt – kurz vor deren Durchführung davon erfahren. Eine erhöhte Transparenz in Bezug auf Gesuche für Grossveranstaltungen schafft Vertrauen und stärkt den rechtzeitigen Dialog bei zu klärenden Fragestellungen.
Mehr Informationen auf diesem Link (Motion auf der Website des Kantons Aargau)