Unsere Website ist nicht für deine Browserversion optimiert.

Seite trotzdem ansehen

24.268 Motion Pilotprojekt Tempo 30, Ammerswilerstrasse, Lenzburg (Motionärin)

10. September 2024 – Motion von Sabine Sutter-Suter. Der Regierungsrat wird beauftragt, die Sicherheit von Fussgängerinnen und Fussgängern und Velofahrerinnen und Velofahrern im Abschnitt Ammerswilerstrasse bis Bachstrasse (K 374) (Ammerswilerstrasse, vom Übergang innerorts (IO) zu ausserorts (AO) beim Bölliweiherweg, Burghaldenstrasse, Aavorstadt bis Einmündung Bachstrasse) in Lenzburg zu verbessern und dazu ein Pilotprojekt Tempo 30 durchzuführen.  

Die Ammerswilerstrasse (K374) ist gemäss Richtplan vom 12. Dezember 2023 eine untergeordnete Kantonsstrasse, Typ Lokalverbindungsstrasse (LVS). In den Planungsgrundsätzen steht im untergeordneten Strassennetz der Substanzerhalt vor dem Ausbau im Vordergrund. Der Kanton reduziert beziehungsweise kompensiert zudem nachteilige verkehrliche Auswirkungen von Kantonsstrassen mit flankierenden Massnahmen.

Im Kommunalen Gesamtplan Verkehr (KGV) sind im Schlussbericht vom 30. März 2018 im Zusammenhang mit der Ammerswilerstrasse folgende Ziele erwähnt:

  • FV_H: Verbesserte Aufenthaltsqualität und erhöhte Sicherheit entlang und quer zur Seoner- und Aarauerstrasse sowie quer zur Ammerswilerstrasse (FV = Fussverkehr)
  • MIV_G: Erreichbarkeit Altstadt Lenzburg ist verbessert (MIV = motorisierter Individualverkehr)

In den Massnahmenblättern des KGV ist im Zusammenhang mit der Ammerswilerstrasse insbesondere folgende Massnahme festgehalten:

  • MIV_16: Strassenraumgestaltung Aavorstadt / Burghaldestrasse / Ammerswilerstrasse mit Berücksichtigung Fuss- und Veloverkehr. Einführung von T30 zwischen unterer Widmi und Burghaldenstrasse im Zusammenhang mit MIV_17 (langfristige Massnahme)

Der Stadtrat Lenzburg hat dem Einwohnerrat am 2. Mai 2024 einen Verpflichtungskredit für die Sanierung der Ammerswilerstrasse innerorts unterbreitet, gegen welchen die IG Ammerswilerstrasse erfolgreich das Referendum ergriffen hat. Die Volksabstimmung findet am 22. September 2024 statt.

Eine Sanierung der Ammerswilerstrasse ist notwendig. Besonders wichtig ist, für die Sicherheit der Kinder Massnahmen zu ergreifen. Der Zeitpunkt ist ideal, nach der Sanierung mit einem Pilotprojekt Tempo 30 herauszufinden, ob der Strassenabschnitt mit T30 betrieben werden kann.

 

In den letzten Jahrzehnten sind beidseitig der Ammerswilerstrasse neue Wohnüberbauungen entstanden. Beispiele sind die folgenden: In der Widmi, einer 9,1 Hektaren grossen eingezonten Wiese östlich der Ammerswilerstrasse, entstand qualitativ hochstehender Wohnraum. Von den 363 Wohneinheiten (443 Wohneinheiten bei Vollausbau) wurden erste Wohnungen ab 2017 erstvermietet. Im Florapark entstanden ebenfalls mehr als 30 hochwertige Wohnungen auf dem Areal einer früheren Gärtnerei. Der Kindergarten im Quartier wurde entsprechend dem Bedarf zusätzlich ausgebaut.

Südlich der Aavorstadt wurden das Alterszentrum Obere Mühle und mehrere Alterswohnungen erstellt. Der Zugang zur Altstadt erfolgt über den Mühleweg, welcher ebenfalls Schulweg ist für das ganze Quartier.

Der Charakter der Ammerswilerstrasse bis Aavorstadt hat sich durch die neuen Überbauungen merklich verändert. Auf dem Innerortsabschnitt der Ammerswilerstrasse vom Übergang innerorts (IO) zu ausserorts (AO) beim Bölliweiherweg bis zur Einmündung der Bachstrasse in die Aavorstadt präsentiert sich die Lokalverbindungsstrasse wegen den vielen Strasseneinmündungen, privaten Einfahrten und Querungen vorwiegend als Sammelstrasse für die Anwohner, auch wenn der Durchgangsverkehr einen ansehnlichen Anteil ausmacht.

Aufgrund der engen Platzverhältnisse sind die Möglichkeiten für die Verbesserung der Verkehrssicherheit auf dem genannten Abschnitt der K 374 begrenzt.

Die Motionäre wollen eine siedlungsverträgliche Lösung und sehen in der Einführung von Tempo 30 eine wirksame und adäquate Massnahme, die Sicherheit von Fussgängerinnen und Fussgängern und Velofahrerinnen und Velofahrern zu verbessern. Die niedrigere Geschwindigkeit wird eine merkliche Reduktion von Lärm und Hektik im Strassenverkehr mit sich bringen und allen Verkehrsteilnehmenden zugutekommen. Wünschbar ist, wenn die Massnahme auch zu mehr Toleranz und Dialog auf der Strasse führt, wodurch das Sicherheitsgefühl aller Strassenbenützenden und das Wohlbefinden der Anwohnenden erhöht wird.

Weitere Massnahmen und ihre Umsetzung sollen den Verkehrsplanern und weiteren Fachleuten überlassen werden und auf dem Volksentscheid vom 22. September 2024 abzustützen. Insbesondere können auch weitere Massnahmen wie eine Verkehrszählung und ein Monitoring, was schon im Einwohnerrat genehmigt wurde, ins Auge gefasst werden oder die Einführung von Tempo 30 als Pilotprojekt vorangetrieben werden.