24.63 Interpellation Beschaffung von Druckerzeugnissen (Interpellantin)
5. März 2024 – Interpellation von Sabine Sutter-Suter Das Thema Beschaffung von Druckerzeugnissen gab vor Corona aufgrund von Vorstössen in Bundesbern zu reden. Die Motion Müri (17.3571) beauftragte den Bundesrat dafür zu sorgen, dass bei der Vergabe von Druckaufträgen die Wertschöpfung in der Schweiz bleibt. Der Auftrag wurde auch damit begründet, dass es angesichts der ungleich langen Spiesse zwischen den in- und ausländischen Wettbewerbern notwendig sei, regulierend einzugreifen, um die Wertschöpfung in der Schweiz zu behalten.
Die Vergabestellen des Kantons Aargau richten sich nach den Bestimmungen der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) vom 15. November 2019. Öffentliche Aufträge sind gemäss Art. 17 IVöB in Abhängigkeit vom Auftragswert und der Schwellenwerte nach Wahl des Auftraggebers entweder im offenen Verfahren, im selektiven Verfahren, im Einladungsverfahren oder im freihändigen Verfahren zu vergeben. Die Departemente beziehungsweise Staatskanzlei, der Parlamentsdienst und die Gerichte Kanton Aargau sind für ihre Beschaffungen selbst verantwortlich. Damit ist jede Vergabestelle eigens für die Prüfung allfälliger Aspekte der Nachhaltigkeit verantwortlich. Eine Bündelung der Beschaffungen ist lediglich für sachlich oder rechtlich eng zusammenhängende Leistungen notwendig. Die Erfordernisse an die Druckerzeugnisse sind jedoch häufig so unterschiedlich, dass eine Bündelung und Summierung des Auftragswerts aller Druckerzeugnisse in den Departementen nicht möglich sind.
Die Fragen in der Interpellation und die Antwort des Regierungsrats finden Sie unter diesem Link (Website Kanton Aargau)