Unsere Website ist nicht für deine Browserversion optimiert.

Seite trotzdem ansehen

24.11 Interpellation Entsiegelung von öffentlichen Flächen für Klima und Biodiversität (Mitinitiantin)

9. Januar 2024 – Um die Biodiversität und eine klimaangepasste Siedlungsentwicklung inklusive einem nachhaltigen Regenwassermanagement zu fördern, sind Massnahmen für die Entsiegelung von öffentlichen Flächen gefordert. Auf der einen Seite tragen versiegelte Flächen massgeblich zur Erhitzung des lokalen Klimas bei. Auf der anderen Seite sind versiegelte Flächen nötig für den Verkehr und für die vielseitige Nutzung (Begehbarkeit für Gehbehinderte aber auch Fussgänger etc.). Die Komplexität der Entsiegelung liegt somit u. a. auch in den vielfältigen Ansprüchen der unterschiedlichen Nutzerinnen und Nutzer. Den noch gibt es viele Flächen, die ohne Komfortverlust für die Biodiversität begrünt werden und einen Beitrag zur Reduktion der Überhitzung und zum besseren Regenwasserabfluss leisten können. Mit geringem Aufwand und ohne Komforteinbusse können solche öffentlichen Anlagen in versickerungsfähige und somit kühlende Fläche umgewandelt werden. Unversiegelte und begrünte Flächen erwärmen sich deutlich weniger stark als dunkle Hartbeläge. Gleichzeitig ermöglichen sie die Regenwasserversickerung und -retention. Ein höherer Anteil des Regenwassers kann versickern, er befeuchtet die Böden, bewässert die Pflanzen und entlastet zugleich nichtgetrennte Abwassersysteme. Das im Boden gespeicherte Wasser kommt erst mit Verzögerung in Seen, Bächen und Flüssen an, was Überschwemmungen in Regenperioden vorbeugt. Vorallem angesichts der zunehmenden Starkniederschläge gewinnt die Wasserrückhaltung an Bedeutung. Wird das Regenwasser zudem aktiv genutzt, zum Beispiel zur Bewässerung oder zur Kühlung, schont dies auch das Trinkwassersystem. Wird das Wasser an der Oberfläche geführt oder zur Ge staltung wechselfeuchter Grünflächen genutzt, so entsteht ein zusätzlicher Mehrwert aus Sicht der Biodiversität, des Klimas und der Freizeitnutzung. Die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand als Bauherrin und Eigentümerin bei der Gestaltung von öffentlichen Flächen ist zentral. Auch die Gemeinden spielen bei ihren Bauvorhaben und öffentlichen Anlagen eine wichtige Rolle.

Auf der einen Seite tragen versiegelte Flächen massgeblich zur Erhitzung des lokalen Klimas bei. Auf der anderen Seite sind versiegelte Flächen nötig für den Verkehr und für die vielseitige Nutzung (Begehbarkeit für Gehbehinderte aber auch Fussgänger etc.). Die Komplexität der Entsiegelung liegt somit u. a. auch in den vielfältigen Ansprüchen der unterschiedlichen Nutzerinnen und Nutzer. Dennoch gibt es viele Flächen, die ohne Komfortverlust für die Biodiversität begrünt werden und einen Beitrag zur Reduktion der Überhitzung und zum besseren Regenwasserabfluss leisten können. Mit geringem Aufwand und ohne Komforteinbusse können solche öffentlichen Anlagen in versickerungsfähige und somit kühlende Fläche umgewandelt werden.

Den vollständigen Interpellationstext als auch die Antwort des Regierungsrates finden Sie hier (Website Kanton Aargau)